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BGH, 23.02.1965 - 1 StR 35/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fortgesetzte schwere Unzucht zwischen Männern - Erfordernis eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen - Verlesung des Protokolles über die richterliche Vernehmung eines Zeugen anstelle einer Zeugenvernehmung in der mündlichen ...
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- BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63
Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 1 StR 35/65
Es bedarf daher keiner Stellungnahme zu der in BGHSt 19, 201 vertretenen Auffassung, insbesondere dazu, ob sich durch eine solche Bereiterklärung die Anordnung der Sicherungsverwahrung erübrigt. - BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56
Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von …
Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 1 StR 35/65
Es wäre allerdings ein rechtlich bedenkliches Verfahren, sich mit der Verlesung des Protokolls über die richterliche Vernehmung eines Zeugen zu begnügen, wenn der Angeklagte einen schweren strafrechtlichen Vorwurf, der ihm gemacht wird, nicht eingesteht und der Zeuge das alleinige Beweismittel ist, zumal wenn es sich um einen noch jugendlichen Zeugen handelt (vgl. BGHSt 9, 230;… BGH GA 1955, 178). - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 215/62
Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 1 StR 35/65
Ob das eine oder das andere vorliegt, muß sich aus den Urteilsgründen ergeben, da dies den Schuldumfang betrifft (BGH NJW 1962, 1628 Nr. 17).